"Voraussetzungen der Mediation"

Für eine gelingende Mediation gibt es folgende Voraussetzungen:

Eigenverantwortung

Sie als Beteiligte kennen Ihren Konflikt am besten und auch Ihre Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen. Sie erarbeiten in eigener Verantwortung eine für Sie optimale Lösung, natürlich mit meiner Unterstützung: Als Mediatorin bin ich für den Rahmen und den Ablauf des Verfahrens verantwortlich.

Freiwilligkeit

Die Teilnahme an der Mediation ist grundsätzlich freiwillig. Jeder Beteiligte kann sie zu jeder Zeit ohne Begründung abbrechen.

Vertraulichkeit

Tatsachen, die die Beteiligten in der Mediation offen gelegt haben, dürfen weder Dritten offenbart noch in einem gerichtlichen Verfahren gegen einen der an der Mediation Beteiligten verwendet werden. Die Konfliktpartner vereinbaren daher zu Beginn des Verfahrens, dass sie die Vertraulichkeit wahren.

Offenheit

Die Beteiligten stellen alle Informationen zur Verfügung, die für die Mediation wichtig sind. Als Mediatorin achte ich darauf, dass die Konfliktpartner umfassend informiert sind, wenn sie am Ende eine Vereinbarung abschließen. Eventuell ist dazu auch eine juristische Beratung durch einen Rechtsanwalt erforderlich.

Allparteilichkeit

In meiner Rolle als Mediatorin bin ich unparteiisch und allen Parteien gleichermaßen zugewandt.

 

 

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